"Kleiner Rat" der KG Freudenthal von 1833 e.V.
Der Kleine Rat oder Vorstand der Gesellschaft führt die Geschäfte der Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftszwecks und ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Gesetzliche Vertreter der Gesellschaft im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident der Gesellschaft, der Vizepräsident, der Narrensekretär und der Säckelmeister immer gemeinsam mit mindestens einem der vorgenannten.
Die Mitglieder des Kleinen Rates sind auf dieser Seite abgebildet.